top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte vor der Reisebuchung aufmerksam lesen. 

Liebe Kundinnen und Kunden,

 

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Kundin/dem Kunden des Unternehmens „Marie Movement“ Lindenbühelweg 34 – 6020 Innsbruck - nachfolgend die Veranstalterin - zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages.

 

Die Angebote an geführten Wanderreisen auf dieser Webseite richten sich, sofern nicht anders angegeben, an Frauen sowie Männer. 

 

Die geführten Wanderreisen auf dieser Webseite sind nicht für Kunden/Kundinnen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.

 

​

1. Teilnahmeberechtigung

 

An den Reiseangeboten kann jede/r teilnehmen, die/der gesund ist, die in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und die erforderliche Ausrüstung mitführt, sofern diese nicht von der Veranstalterin gestellt wird.

 

Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, die Veranstalterin vor dem Beginn des Reiseangebotes über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren. Wir behalten uns vor, im Zweifelsfall ein ärztliches Attest zu fordern.

 

Die Veranstalterin ist berechtigt, vor, zu Beginn oder während eines Reiseangebots den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin/der Kunde trotz einer entsprechenden Mahnung seitens der

Veranstalterin nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält oder sofern Zweifel daran aufkommen, dass die Kundin/der Kunde die unter Ziffer 1.1 genannten Anforderungen erfüllt.

 

Im Falle einer unter Ziffer 1.4 genannten Kündigung behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.

 

2. Teilnahme von Minderjährigen

 

Wenn Minderjährige an den Angeboten von „Marie Movement“ teilnehmen möchten, muss dies in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, die Veranstalterin über etwaige gesundheitliche Einschränkungen schriftlich in Kenntnis zu setzen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass der/die Minderjährige fähig ist, am gebuchten Angebot teilzunehmen. Die Aufsichtspflicht liegt bei dem begleitenden Erziehungsberechtigten. Im Übrigen gilt Ziffer 1. entsprechend.

 

3. Vertragsschluss

 

Das Angebot der Veranstalterin ist freibleibend und basiert auf der entsprechenden Reisebeschreibung.

 

Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular erfolgen und gilt als verbindlich. Die Kundin/der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer/seiner Angaben verantwortlich. Die Teilnahme an einem Reiseangebot wird nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich.

 

Der Vertrag kommt mit der elektronischen Auftragsbestätigung durch die Veranstalterin und mit dem darin genannten Leistungsumfang zustande. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Veranstalterin vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Kundin/der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reise- bzw. Angebotsleistungen erklärt.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

4. Bezahlung

 

Innerhalb der Onlinebuchung oder nach Vertragsabschluss wird innerhalb von 3 Werktagen eine Anzahlung von 100€ fällig. Der Restreisepreis ist ohne Aufforderung bis 8 Wochen vor Reisebeginn zu überweisen. Wird die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet, ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten nach Ziffer 5. Einzufordern.

 

5. Rücktritt und Stornierung

 

Vor Reisebeginn kann die Kundin/der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Veranstalterin zu erklären.

 

Je nach Zeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung fallen für die Kundin/den Kunden abhängig vom Reisepreis bzw. Angebotspreis folgende Stornogebühren an:

 

  • bis 21 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn: 30 %

  • 20 bis 15 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn: 50 %

  • ab dem 14. Tag vor Reise-/Angebotsbeginn: 80 %

  • ab 48 Stunden vor Reise-/Angebotsbeginn: 100 %

 

6. Änderung  Ersatzteilnehmerin/ Ersatzteilnehmers

 

Kann eine Kundin/der Kunde eine von ihr/ihm gebuchte Reise - z. B. krankheitsbedingt - nicht antreten, ist es ihr/ihm möglich, eine dritte Person zu benennen, die die Reise an ihrer/seiner Stelle antritt, sofern diese die unter Ziffer 1. genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ebenso ist es möglich, dass ein*e Teilnehmer*in auf der Warteliste nachrückt.  Die Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus dem mit der/dem ursprünglichen Kundin/Kunden geschlossenen Vertrag ergeben, gehen in diesem Fall auf die Ersatzteilnehmerin/den Ersatzteilnehmer über.

 

Die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer muss der Veranstalterin vor Reiseantritt gemeldet werden, spätestens jedoch drei Stunden vor dem vereinbarten Treffpunkt zu Beginn der Reise. Bei einer späteren Meldung kann die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer nicht berücksichtigt werden. Das Ernennen eines Ersatzteilnehmers – Teilnehmerin oder Warteplatz Aufrückung wird mit einer Bearbeitungspauschale von 25 € berechnet.

 

7. Rücktritt durch die Veranstalterin

 

Ausschließlich die Veranstalterin kann Angebote wetterbedingt abzusagen. Eine wetterbedingte Absage eines Angebots erfolgt spätestens drei Tage vor dem festgelegten Beginn. In diesem Fall wird das bestmögliche getan um das Angebot auf das nächstmögliche Datum zu verschieben. Falls der Kunde/ die Kundin an diesem Alternativtermin nicht teilnehmen kann wird ein Gutschein in Höhe des Kaufpreises ausgestellt und kann innerhalb von einem Jahr eingelöst werden.

​

Die MindestteilnehmerInnenzahl der Reiseangebote liegt grundsätzlich bei 4 Personen, sofern bei dem jeweiligen Angebot nicht anders angegeben.

 

Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, behält sich die Veranstalterin vor, den Rücktritt innerhalb folgender Frist zu erklären:

 

a) Spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

b) Spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen

c) Spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen

 

In diesem Fall werden bereits geleistete Reisezahlungen vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Kundin/des Kunden ist ausgeschlossen.

 

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ein bereits stattfindendes Angebot aus Sicherheitsgründen, z. B. Gewitter, Sturm etc. abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reise- bzw. Angebotspreises. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen der Veranstalterin sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.

 

Weitere Gründe für die Absage eines Angebotes durch die Veranstalterin führen dazu, dass die Kundin/der Kunde einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Angebotspreises hat, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird.

 

Bei Verhinderung der Bergwanderführerin wird ein adäquater Ersatz die Reiseleistung übernehmen. Bei sehr kurzfristiger Krankheit der Bergwanderführerin kann es zu einer Datumsänderung kommen oder einer Erstattung des Reisepreises als Gutschein für einen neuen Termin.

 

 

8. Umbuchung

 

Nach Abschluss des Vertrages hat die Kundin/der Kunde keinen Anspruch auf eine Änderung des Reisetermins und des Reisetermins. Für den Fall das Umbuchungen von der Veranstalterin akzeptiert werden wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00€  fällig.

 

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Sofern die Kundin/der Kunde einzelne Leistungen, die Bestandteil des gebuchten Angebotes sind und ihr/ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch und dies aus Gründen, die der Kundin/dem Kunden selbst zuzurechnen sind (z. B. eine vorzeitige Rückreise), hat diese/dieser keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Preises.

 

10. Besondere Bedingungen am Berg/ Tourenänderungen

 

Reisen in der Natur und insbesondere in den Bergen erfordert von den Kundinnen und Kunden ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Aufgrund des Wetters, besonderer Verhältnisse am Berg, im Hinblick auf konditionelle oder sonstige Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder wegen sonstiger Umstände kann die Reiseleitung Tour- und Programmänderungen vornehmen (siehe

auch Ziffer 7.). Besondere Bedingungen und Anforderungen der einzelnen Angebote werden in der jeweiligen Tourenbeschreibung erläutert und sollten vor der Reisebuchung aufmerksam durchgelesen werden.

 

11. Corona

 

Grundsätzlich gilt für alle Touren, die wir durchführen: Sollte eine Tour aufgrund der Einschränkungen durch Corona in Form von Quarantänebestimmungen, Einreiseverboten, dem Verbot von Gruppenveranstaltungen oder geschlossenen Beherbergungsbetrieben nicht möglich sein, erstatten wir sämtliche Beträge (Reisepreis) die bei uns bereits bezahlt wurden zu 100% zurück.

Sollte eine Kundin/ein Kunde die Tour absagen müssen, weil sie/er aufgrund geltender Regelungen in den jeweiligen Tourengebieten nicht an der gebuchten Tour teilnehmen kann, kann leider keine Gutschrift erfolgen.

Die Veranstalterin stellt keine Bedingung wie z.B. 3G an die Kundinnen. Wir setzen aber die gesetzlichen Bestimmungen zur Einreise und Beherbergung des bereisten Landes ordnungsgemäß um.

 

11. Fotorechte

 

Fotos und Videos, die von der Bergwanderführerin im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden, können für Werbezwecke bei „Marie Movement“,

auf der Homepage, in Printmedien und in Social Media (z.B. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn das nicht gewünscht ist, muss dies der Veranstalterin schriftlich (per Mail: office@marie-movement.com) mitgeteilt werden. Sollte bis zu Beginn der Veranstaltung keine Mitteilung erfolgt sein, gehen wir davon aus, dass mit der Veröffentlichung und entsprechender Verwendung Einverständnis besteht. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.

 

12. Haftungsbeschränkung

 

Ansprüche der Kundin/des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind davon Schadensersatzansprüche der Kundin/des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,

der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des geschlossenen Vertrags notwendig sind.

 

Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

Die Veranstalterin empfiehlt bei Abschluss einer Reise einen Abschluss einer Unfall-, Reiserücktritt-, und ggf. Auslandskrankenversicherung, welche die Risiken des alpinen bzw. des Berwanderns mit einschließen. Insbesondere in den Bergen kann eine schnelle medizinische Hilfe einen Helikoptereinsatz erfordern. Dieser wäre, wenn nicht in der Unfallversicherung, in den Mitgliedschaften des DAV oder ÖAV (Link) inkludiert.

 

Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht Österreichs.

 

Die Vertragssprache ist deutsch.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin (Innsbruck).

 

14. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

 

Sofern Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung.

 

Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 17.11.2022

bottom of page